Wildunfall – Was tun nach dem Aufprall mit Reh & Co.?
Ein Moment der Unachtsamkeit, ein Tier springt auf die Straße – und plötzlich ist es passiert: Ein Wildunfall. Gerade in ländlichen Regionen sind Zusammenstöße mit Wildtieren leider keine Seltenheit. In Deutschland ereignen sich jährlich über 250.000 Wildunfälle – mit teils erheblichen Sach- oder Personenschäden.
Doch was müssen Sie als Fahrer tun? Wer zahlt bei einem Wildunfall? Und welche Rolle spielt Ihre Versicherung? In diesem Blogpost klären wir alle wichtigen Fragen – praxisnah, kompakt und auf dem neuesten Stand.
Was zählt überhaupt als Wildunfall?
Ein Wildunfall liegt dann vor, wenn es zu einem Zusammenstoß mit sogenanntem Haarwild kommt. Darunter fallen u.a.:
- Rehe
- Hirsche
- Wildschweine
- Füchse
- Hasen
- Dachse
🚫 Nicht als Wildunfall gelten:
Zusammenstöße mit Haustieren (z. B. Hund, Katze) oder Nutztieren (z. B. Kuh, Schaf). In solchen Fällen greift die Wildunfall-Regelung der Versicherung nicht.
Wildunfall – Was tun direkt nach dem Unfall?
Handeln Sie schnell, aber überlegt. So gehen Sie im Ernstfall richtig vor:
- Anhalten & sichern
Schalten Sie die Warnblinkanlage ein, ziehen Sie die Warnweste an und stellen Sie ein Warndreieck auf. - Polizei rufen: Ein Wildunfall ist meldepflichtig! Informieren Sie in jedem Fall die Polizei – auch wenn das Tier weiterläuft. Das ist wichtig für die Schadensmeldung bei der Versicherung.
- Kein Kontakt mit dem Tier: Berühren Sie verletzte oder tote Tiere nicht. Das kann gefährlich sein – z. B. durch Wildkrankheiten oder Abwehrverhalten. Warten Sie auf die Polizei oder den zuständigen Jagdpächter.
- Fotos & Dokumentation: Fotografieren Sie die Unfallstelle, das Tier (wenn möglich), die Fahrzeugschäden und Spuren am Fahrzeug. Das hilft später bei der Regulierung.
- Wildunfallbescheinigung einholen: Diese bekommen Sie von der Polizei oder dem Jagdpächter – unbedingt aufbewahren, sie ist für die Versicherung notwendig.
Muss ich den Wildunfall der Versicherung melden?
Ja, und zwar so schnell wie möglich – idealerweise innerhalb von 24 Stunden. Spätestens aber innerhalb der vertraglich vereinbarten Fristen (meist 7 Tage).
Wichtig: Ohne polizeiliche Meldung und Bescheinigung kann Ihre Versicherung den Schaden ablehnen.
Welche Versicherung zahlt bei Wildunfall?
Das kommt auf Ihre Vertragsart an:
Teilkasko-Versicherung:
Deckt Zusammenstöße mit Haarwild in der Regel vollständig ab, abzüglich Selbstbeteiligung. Schäden durch Ausweichmanöver sind jedoch nicht automatisch mitversichert – hier braucht es Nachweise.
Vollkasko-Versicherung:
Deckt zusätzlich Schäden durch Ausweichen oder wenn Sie z. B. gegen einen Baum oder eine Leitplanke fahren. Auch hier gilt: Selbstbeteiligung beachten.
Haftpflichtversicherung:
Zahlt nicht, da kein Dritter geschädigt wurde.
Was bekomme ich bei einem Wildunfall ersetzt?
Die Höhe der Erstattung hängt vom Fahrzeugwert und dem Schaden ab:
- Reparaturkosten (bei wirtschaftlicher Instandsetzung)
- Wiederbeschaffungswert (abzüglich Restwert, bei Totalschaden)
- Gutachterkosten, falls von der Versicherung beauftragt
💡 Tipp: Bei älteren Fahrzeugen kann es günstiger sein, sich den Schaden auszahlen zu lassen, statt reparieren zu lassen – je nach Nutzung und Zustand.
Was passiert bei einem wirtschaftlichen Totalschaden?
Wenn die Reparatur teurer wäre als der Wiederbeschaffungswert, spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden. In solchen Fällen greift Ihre Versicherung auf Dienstleister wie Copart zurück.
Wie hilft Copart bei Wildunfällen?
Copart ist spezialisiert auf die Restwertvermarktung beschädigter Fahrzeuge – z. B. nach einem Unfall oder Wildschaden. Versicherungen beauftragen Copart, das beschädigte Fahrzeug über digitale Auktionen an Werkstätten, Händler oder Wiederverwerter zu versteigern.
Das bedeutet für Sie:
Sie erhalten den regulierten Betrag von der Versicherung, während Copart im Hintergrund für eine schnelle und marktgerechte Abwicklung sorgt – ganz ohne zusätzlichen Aufwand für Sie.
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Fazit: Wildunfall – schnelles Handeln ist entscheidend
Ein Wildunfall kann jedem passieren – selbst bei vorausschauendem Fahren. Umso wichtiger ist es, ruhig zu bleiben und die richtigen Schritte einzuleiten:
- Unfallstelle sichern
- Polizei informieren
- Wildunfallbescheinigung sichern
- Fotos & Infos dokumentieren
- Schnellstmögliche Meldung an die Versicherung
So stellen Sie sicher, dass Sie im Nachgang keine Probleme mit der Schadensregulierung bekommen. Und wenn Ihr Fahrzeug nicht mehr zu retten ist, sorgt Copart in Zusammenarbeit mit Ihrer Versicherung für die professionelle Verwertung.
FAQs zum Thema Wildunfall
Ist ein Wildunfall meldepflichtig?
Ja, in jedem Fall – auch wenn das Tier wegläuft. Rufen Sie die Polizei.
Welche Tiere gelten bei der Versicherung als „Wild“?
Nur Haarwild – z. B. Rehe, Wildschweine, Füchse, Hasen. Haustiere zählen nicht dazu.
Wie schnell muss ich einen Wildunfall melden?
Sofort – am besten innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei und Versicherung.
Zahlt die Versicherung den gesamten Schaden?
Teilkasko deckt Wildunfälle ab – abzüglich der Selbstbeteiligung. Bei Vollkasko auch Ausweichmanöver.
Wer übernimmt die Kosten?
Die zuständige Versicherung, abhängig vom Vertrag (Teilkasko/Vollkasko).
Wie viel Geld gibt es bei einem Wildunfall?
Das hängt vom Schaden, dem Restwert und dem Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs ab.