
Wiederbeschaffungswert beim Auto: Definition, Berechnung und Rolle in der Schadensregulierung
Nach einem Unfall oder bei einem wirtschaftlichen Totalschaden steht oft eine zentrale Zahl im Fokus: der Wiederbeschaffungswert. Für die meisten Autobesitzer ist dieser Begriff zunächst abstrakt. Dabei ist er entscheidend dafür, wie viel Geld Sie im Schadensfall von der Versicherung erhalten – und ob sich eine Reparatur noch lohnt.
In diesem Beitrag erklären wir ausführlich, was der Wiederbeschaffungswert beim Auto bedeutet, wie er sich vom Restwert unterscheidet, welche Faktoren in die Berechnung einfließen und wie Versicherungen damit arbeiten. Außerdem beantworten wir die häufigsten Fragen aus der Copart-Community zu diesem Thema.
Was bedeutet Wiederbeschaffungswert beim Auto?
Der Wiederbeschaffungswert bezeichnet den Betrag, den Sie aufbringen müssten, um ein vergleichbares Fahrzeug in gleicher Art, Ausstattung und Zustand zu erwerben – und zwar zum Zeitpunkt des Schadens. Es handelt sich also nicht um den Neupreis, sondern um den Marktwert für ein gleichwertiges, gebrauchtes Fahrzeug.
Relevant ist der Wiederbeschaffungswert vor allem bei wirtschaftlichen Totalschäden, also wenn die Reparaturkosten den aktuellen Wert des Fahrzeugs übersteigen. In diesem Fall wird die Entschädigung auf Basis des Wiederbeschaffungswerts berechnet.
Wie wird der Wiederbeschaffungswert berechnet?
Die Berechnung übernimmt in der Regel ein Sachverständiger – entweder beauftragt durch die Versicherung oder auf Wunsch auch von Ihnen als Geschädigte*r. Dabei werden folgende Faktoren berücksichtigt:
- Marke, Modell und Baujahr des Fahrzeugs
- Aktueller Kilometerstand
- Allgemeiner Zustand und Pflegezustand
- Ausstattung (z. B. Navi, Ledersitze, Assistenzsysteme)
- Marktpreisspiegel (DAT, Schwacke, regionale Verkaufsangebote)
- Vorherige Schäden oder Unfälle
Online-Tools wie „Wiederbeschaffungswert Auto Rechner“ können einen ersten Anhaltspunkt bieten, sind aber nicht rechtsverbindlich. Für die Schadensregulierung zählt das Gutachten.
Was ist der Unterschied zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert?
Diese beiden Begriffe werden häufig verwechselt, bezeichnen aber völlig unterschiedliche Dinge:
- Wiederbeschaffungswert: Was ein vergleichbares, unbeschädigtes Fahrzeug am Markt kostet
- Restwert: Was Ihr beschädigtes Fahrzeug noch wert ist – z. B. bei Verwertung oder Verkauf
Die Versicherung errechnet daraus die Entschädigung:
Wiederbeschaffungswert – Restwert = AuszahlungsbetragBeispiel:
Wiederbeschaffungswert: 9.000 €
Restwert: 2.000 €
Auszahlung: 7.000 €
Warum wird der Restwert abgezogen?
Der Grund ist einfach: Sie besitzen das beschädigte Fahrzeug weiterhin. Es hat einen Marktwert – sei es für den Export, für Bastler oder für den Teileverkauf. Daher zieht die Versicherung diesen sogenannten Restwert vom Wiederbeschaffungswert ab.
Wenn Sie das Fahrzeug nicht mehr behalten möchten, kann der Versicherer die Verwertung organisieren, etwa über Plattformen wie Copart. Der dabei erzielte Erlös fließt direkt in die Abrechnung ein.
Kann ich mir den Wiederbeschaffungswert auszahlen lassen?
Ja, Sie haben grundsätzlich das Recht auf eine sogenannte fiktive Abrechnung. Das bedeutet, dass Sie sich die Summe auszahlen lassen, ohne das Fahrzeug reparieren zu lassen oder ein Ersatzfahrzeug zu kaufen. In diesem Fall erhalten Sie:
- die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert
- jedoch ohne Mehrwertsteuer (bei fiktiver Abrechnung)
Alternativ gibt es die konkrete Abrechnung, bei der Sie ein neues Fahrzeug nachweisen und unter Umständen die volle Summe inkl. Umsatzsteuer erstattet bekommen.
Wann zahlt die Versicherung den vollen Wiederbeschaffungswert?
Die volle Auszahlung des Wiederbeschaffungswertes erfolgt nur unter bestimmten Bedingungen:
- Sie weisen nach, dass Sie ein Ersatzfahrzeug in vergleichbarem Wert erworben haben
- Oder Sie geben das beschädigte Fahrzeug vollständig ab, etwa über die Versicherung bzw. Copart
Im Regelfall wird aber nur die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert gezahlt – die sogenannte Totalschadenabrechnung.
Ist der Zeitwert das Gleiche wie der Wiederbeschaffungswert?
Nein. Der Zeitwert ist ein vereinfachter Wert, der sich aus dem Alter und der Abnutzung eines Fahrzeugs ergibt. Er kann als Orientierung dienen, ist aber für die Versicherung nicht verbindlich.
Der Wiederbeschaffungswert hingegen ist deutlich präziser und wird anhand aktueller Marktwerte vergleichbarer Fahrzeuge bestimmt. Er ist der ausschlaggebende Faktor für die Schadensregulierung durch die Kfz-Versicherung.
Was passiert mit meinem Auto nach einem Totalschaden?
Wenn Ihr Auto nach einem Unfall als wirtschaftlicher Totalschaden eingestuft wird, organisiert die Versicherung in der Regel die Verwertung. In vielen Fällen wird dazu Copart als Abwicklungspartner beauftragt.
Copart ist auf die Restwertvermarktung beschädigter Fahrzeuge spezialisiert und versteigert diese an Händler, Werkstätten oder Exportkäufer. Der erzielte Betrag wird als Restwert bei Ihrer Entschädigung berücksichtigt.
Für Sie als Halter bedeutet das: Die gesamte Abwicklung erfolgt über Ihre Versicherung – schnell, marktgerecht und transparent.
Fazit: Der Wiederbeschaffungswert ist entscheidend für Ihre Entschädigung
Der Wiederbeschaffungswert ist mehr als nur eine Zahl im Gutachten – er entscheidet, wie viel Geld Sie im Schadensfall von der Versicherung erhalten. Ob Sie eine Reparatur planen, ein neues Fahrzeug suchen oder den Wagen abgeben möchten: Eine korrekte Bewertung des Wiederbeschaffungswerts ist unerlässlich.
Und wenn das Fahrzeug nicht mehr wirtschaftlich zu reparieren ist, sorgt Copart in Zusammenarbeit mit Ihrer Versicherung dafür, dass der Restwert marktgerecht ermittelt und professionell abgewickelt wird.
Häufige Fragen zum Wiederbeschaffungswert beim Auto
Was bekomme ich von der Versicherung beim Wiederbeschaffungswert?
Die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert – abzüglich eventueller Selbstbeteiligung, je nach Vertragslage.
Was ist besser für die Versicherung – Wiederbeschaffungswert oder Restwert?
Beide Werte sind notwendig für die Schadensberechnung. Die Versicherung zahlt die Differenz – für Sie ist ein realistisch ermittelter Restwert wichtig.
Wann zahlt die Versicherung den ganzen Wiederbeschaffungswert?
Nur bei konkretem Ersatzfahrzeugkauf oder vollständiger Fahrzeugabgabe.
Kann ich mir den Wiederbeschaffungswert einfach auszahlen lassen?
Ja, per fiktiver Abrechnung – ohne Reparaturnachweis.
Was ist der Unterschied zwischen Zeitwert und Wiederbeschaffungswert?
Der Zeitwert ist pauschal, der Wiederbeschaffungswert basiert auf realen Marktpreisen für vergleichbare Fahrzeuge.