Zum Hauptinhalt wechseln Zur Fußzeile wechseln

Können Sie diesen Text lesen?

Mitglieder auf der ganzen Welt besuchen Copart täglich, um auf unser umfangreiches Inventar mit Hunderten von Fahrzeugen zu bieten. Wir haben für jeden das passende Fahrzeug.

  • Können Sie diesen Text lesen?

    Mitglieder auf der ganzen Welt besuchen Copart täglich, um auf unser umfangreiches Inventar mit Hunderten von Fahrzeugen zu bieten. Wir haben für jeden das passende Fahrzeug.

Geparktes Auto beschädigt

Mein geparktes Auto wurde beschädigt – Verursacher bekannt: Was tun?

Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit reicht, und schon ist es passiert: Ein anderes Fahrzeug beschädigt Ihr geparktes Auto. Die gute Nachricht? Der Verursacher ist bekannt und hat sich gemeldet – oder konnte durch Zeugen oder Videoaufnahmen eindeutig identifiziert werden.

Doch auch wenn der Schaden klar nachvollziehbar ist, gibt es beim weiteren Vorgehen einiges zu beachten. In diesem Blogpost erfahren Sie, welche Schritte Sie jetzt einleiten sollten, wer den Schaden bezahlt und wann eine Reparatur sinnvoll ist – inklusive häufig gestellter Fragen, die Autofahrer in dieser Situation bewegen.

1. Erste Schritte nach dem Schaden

Wenn Sie feststellen, dass Ihr geparktes Auto beschädigt wurde, und der Verursacher bekannt ist (z. B. durch Zettel, direkte Meldung, Nachbarn oder Polizei), sollten Sie Folgendes tun:

Dokumentation ist das A und O:

  • Fotografieren Sie die Schäden (Nahaufnahmen + Übersichtsbilder)
  • Notieren Sie Uhrzeit, Ort und genaue Umstände
  • Tauschen Sie die Daten mit dem Verursacher aus
  • Lassen Sie sich – wenn möglich – schriftlich bestätigen, dass der Verursacher den Schaden verursacht hat

Wurde die Polizei gerufen? Dann lassen Sie sich das Aktenzeichen geben.

2. Wer zahlt den Schaden?

Wenn der Verursacher bekannt ist, übernimmt in der Regel dessen Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden an Ihrem Fahrzeug. Sie haben dann als Geschädigter das Recht, sich an diese Versicherung zu wenden und:

  • die Reparaturkosten erstatten zu lassen
  • alternativ eine Auszahlung auf Basis eines Gutachtens zu fordern
  • ggf. Nutzungsausfall geltend zu machen, wenn Sie auf das Fahrzeug angewiesen sind

Tipp: Sie dürfen als Geschädigte*r selbst entscheiden, ob Sie eine Reparatur durchführen lassen oder sich den Schaden auszahlen lassen (sog. fiktive Abrechnung).

Was ist, wenn ein Kind das parkende Auto beschädigt hat?

Ein häufiger Sonderfall ist: Kind beschädigt parkendes Auto mit Fahrrad oder anderen Gegenständen – was passiert dann?

Hier kommt es auf das Alter des Kindes an. Kinder unter 7 Jahren gelten rechtlich als nicht deliktfähig und können für Schäden nicht haftbar gemacht werden. In diesem Fall muss geprüft werden, ob die Aufsichtspflicht verletzt wurde – also ob z. B. die Eltern für den Schaden aufkommen müssen.

Ab 7 Jahren kann ein Kind grundsätzlich haftbar gemacht werden, wenn es vorsätzlich oder fahrlässig handelt. Viele Eltern haften dann über ihre Privathaftpflichtversicherung. Wichtig: Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers (also des Kindes) greift hier nicht – weil das Kind kein motorisiertes Fahrzeug führt.

Tipp: Wenn Sie in so einen Fall verwickelt sind, lassen Sie sich rechtlich beraten oder wenden Sie sich direkt an die zuständige Versicherung.

3. Was tun, wenn der Schaden größer ist?

Bei erheblichen Schäden am Fahrzeug (z. B. zerkratzter Lack, eingedrückte Tür, zerstörte Leuchten oder Sensorik) kann die Reparatur schnell teuer werden. In solchen Fällen ist ein unabhängiges Gutachten ratsam.

Ein Sachverständiger ermittelt:

  • Reparaturkosten
  • Wertminderung
  • Wiederbeschaffungswert
  • Nutzungsausfall

Die Kosten für das Gutachten übernimmt die gegnerische Versicherung, sofern der Schaden nicht nur ein Bagatellschaden ist (Faustregel: ab ca. 750 €).

4. Darf ich mein Auto direkt reparieren lassen?

Ja, sobald der Schaden anerkannt wurde. Dennoch empfiehlt es sich, mit der Reparatur zu warten, bis Sie die Freigabe oder Schadensnummer von der Versicherung des Verursachers erhalten.

Hinweis: Lassen Sie sich vorab schriftlich bestätigen, dass die Versicherung die Kosten übernimmt – das schützt vor unangenehmen Überraschungen.

5. Kann ich mir den Schaden auch auszahlen lassen?

Ja. Wenn Sie keine Reparatur durchführen möchten, können Sie sich den Schaden auf Gutachtenbasis auszahlen lassen. Dabei wird der Netto-Reparaturbetrag erstattet – also ohne Mehrwertsteuer.

Vorteile:

  • Sie behalten die Entscheidung über die Reparatur
  • Bei kleineren Schäden kann die Auszahlung wirtschaftlicher sein
  • Sie können den Betrag für andere Zwecke nutzen

Nachteile:

  • Das Fahrzeug bleibt beschädigt
  • Der Wiederverkaufswert sinkt
  • Ein späterer Schaden kann komplizierter abgerechnet werden

6. Muss ich zur Werkstatt des Versicherers?

Nein. Sie haben das Recht, eine Werkstatt Ihrer Wahl zu beauftragen. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keine bestimmte Werkstatt vorschreiben. Viele bieten zwar sogenannte „Partnerwerkstätten“ an, doch Sie sind nicht verpflichtet, diese zu nutzen.

7. Was ist bei Leasingfahrzeugen oder Firmenwagen zu beachten?

Wenn das beschädigte Fahrzeug geleast oder ein Firmenwagen ist, müssen Sie den Schaden dem Leasinggeber oder Arbeitgeber melden. Meist besteht die Pflicht, das Fahrzeug fachgerecht reparieren zu lassen – eine fiktive Abrechnung ist hier oft nicht möglich.

8. Welche Rolle spielt Copart in solchen Fällen?

In manchen Fällen – z. B. wenn Ihr Auto nach dem Unfall wirtschaftlich nicht mehr zu reparieren ist – kann Copart von der Versicherung mit der weiteren Abwicklung beauftragt werden.

Copart ist auf die Vermarktung von beschädigten Fahrzeugen spezialisiert und arbeitet eng mit vielen Versicherern zusammen. Sollte es sich z. B. um einen wirtschaftlichen Totalschaden handeln, erfolgt die Restwertvermarktung oft über Copart – schnell, professionell und vollständig durch die Versicherung organisiert.

Für Sie als Geschädigte*r bedeutet das: Sie müssen sich um nichts kümmern – Copart übernimmt den Prozess gemeinsam mit der Versicherung.


Fazit: Geparktes Auto beschädigt – Verursacher bekannt? Jetzt richtig handeln.

Wenn Ihr Auto im geparkten Zustand beschädigt wurde und der Verursacher bekannt ist, sind Sie rechtlich gut abgesichert. Wichtig ist, den Schaden sorgfältig zu dokumentieren, Kontakt zur gegnerischen Versicherung aufzunehmen und Ihre Rechte zu kennen.

Ob Reparatur, Gutachten oder Auszahlung – Sie haben verschiedene Optionen, um den entstandenen Schaden auszugleichen. Und in besonders schweren Fällen sorgt Copart gemeinsam mit der Versicherung für eine faire und reibungslose Abwicklung.


Häufig gestellte Fragen (FAQs) – Zusammenfassung

Was tun, wenn mein geparktes Auto beschädigt wurde und der Verursacher bekannt ist?
Fotos machen, Schaden dokumentieren, Daten austauschen und Kontakt zur gegnerischen Versicherung aufnehmen.

Muss ich den Schaden reparieren lassen?
Nein – Sie können sich den Schaden auch auszahlen lassen (fiktive Abrechnung).

Wer zahlt das Gutachten?
Die gegnerische Haftpflichtversicherung – sofern der Schaden über der Bagatellgrenze liegt.

Wie lange dauert die Regulierung?
Je nach Versicherung und Schaden meist zwischen 1–3 Wochen.

Was macht Copart in solchen Fällen?
Copart wickelt für Versicherungen wirtschaftlich beschädigte Fahrzeuge ab – insbesondere bei Totalschäden.