
Fremdes Auto beschädigt – was tun? Ihr Leitfaden für den Ernstfall
Ein kleiner Rempler mit dem Einkaufswagen, eine unachtsame Bewegung beim Ausparken oder ein Kind, das mit dem Fahrrad den Lack eines parkenden Wagens streift – schnell ist ein fremdes Auto beschädigt. Doch was nun? Einfach weiterfahren? Ein Zettel an der Windschutzscheibe? Lieber nicht. Denn auch ein kleiner Schaden kann ernste rechtliche Konsequenzen haben – bis hin zur Anzeige wegen Fahrerflucht.
In diesem Ratgeber erklären wir, wie Sie Schritt für Schritt vorgehen, welche Versicherung im Schadensfall greift und welche Fehler Sie unbedingt vermeiden sollten.
1. Sofort anhalten – auch bei kleinsten Schäden
Ganz gleich, wie gering der verursachte Schaden auch wirken mag: Sie sind verpflichtet, am Unfallort anzuhalten. Selbst kleinste Kratzer oder Dellen können als Sachbeschädigung gelten. Wer weiterfährt, macht sich strafbar – die Rede ist von Fahrerflucht nach § 142 StGB.
Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie selbst mit einem Fahrzeug unterwegs waren oder z. B. zu Fuß oder mit dem Fahrrad. Relevant ist ausschließlich der entstandene Sachschaden – und der ist zu melden.
2. Schaden dokumentieren
Um später mögliche Missverständnisse oder Streitigkeiten zu vermeiden, sollten Sie den Schaden möglichst genau dokumentieren:
- Fotos vom beschädigten Fahrzeug (Nahaufnahme und Übersicht)
- Ggf. Fotos Ihrer eigenen Beteiligung (z. B. Einkaufswagen, Fahrrad)
- Datum, Uhrzeit, Ort und Umstände notieren
- Mögliche Zeugen ansprechen und deren Kontaktdaten sichern
Diese Unterlagen sind wichtig – sowohl für die Versicherung als auch für eventuelle Ermittlungen.
3. Auf den Halter warten – wie lange ist angemessen?
Sie sind verpflichtet, eine angemessene Zeit auf den Fahrzeughalter zu warten. Was als „angemessen“ gilt, hängt vom Einzelfall ab. Als Faustregel gilt:
- Mindestens 30 Minuten in Wohngebieten
- Bis zu 60 Minuten in Geschäftszentren oder an öffentlichen Plätzen
Kommt niemand, dürfen Sie nicht einfach einen Zettel hinterlassen und weiterfahren. Der Zettel kann verschwinden oder nicht beachtet werden – und Sie haben Ihre Pflicht verletzt. Die Folge: Es droht ein Strafverfahren wegen Fahrerflucht.
4. Polizei rufen – und rechtlich absichern
Wenn der Fahrzeughalter nicht erscheint, sollten Sie die Polizei informieren. Diese nimmt den Vorfall auf, dokumentiert den Schaden und informiert den Halter. Damit haben Sie Ihre Pflicht erfüllt und können sicher sein, dass Ihnen keine strafrechtlichen Folgen drohen.
Wichtig: Bleiben Sie bis zum Eintreffen der Polizei vor Ort.
5. Wer zahlt für den Schaden?
Wenn Sie mit dem Auto unterwegs waren:
Dann greift in der Regel Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese kommt für Schäden an fremden Fahrzeugen auf – allerdings nicht für Schäden an Ihrem eigenen Auto.
Wenn Sie zu Fuß, mit dem Fahrrad oder z. B. als Elternteil eines Kindes unterwegs waren:
Hier kann Ihre Privathaftpflichtversicherung einspringen – sofern diese Sachschäden an fremden Fahrzeugen abdeckt. Nicht jede Police tut das, daher lohnt sich ein Blick in die Vertragsbedingungen.
Typische Fälle, in denen die Privathaftpflicht helfen kann:
- Ihr Kind beschädigt mit dem Fahrrad ein parkendes Auto
- Sie verursachen zu Fuß einen Schaden (z. B. mit einem Einkaufswagen)
- Sie beschädigen ein Auto beim Tragen sperriger Gegenstände
6. Schaden privat regeln – ist das eine Option?
In einigen Fällen ist eine private Einigung mit dem Geschädigten möglich – etwa bei kleinen Lackkratzern oder leichten Dellen. Doch Vorsicht:
- Klären Sie alles schriftlich – inklusive Datum, Uhrzeit, Schadensbeschreibung und Höhe der Zahlung
- Lassen Sie sich den Erhalt des Geldes schriftlich bestätigen
- Dokumentieren Sie alles mit Fotos
Trotzdem gilt: Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte den Schaden der Versicherung melden.
Häufige Fragen zum Thema
Schaden an fremdem Auto verursacht – wer zahlt?
In der Regel Ihre Kfz-Haftpflicht. Bei nicht-motorisierten Verursachern kann die Privathaftpflicht greifen.
Zahlt die Privathaftpflicht, wenn ich ein fremdes Auto beschädigt habe?
Nur in bestimmten Fällen – etwa wenn kein eigenes Auto beteiligt ist und Ihre Police solche Schäden abdeckt.
Was passiert, wenn ich einen Zettel hinterlasse und einfach weiterfahre?
Dann liegt Fahrerflucht vor. Das ist eine Straftat und kann mit Geldstrafe, Punkten oder Fahrverbot geahndet werden.
Was tun, wenn mein Kind ein Auto mit dem Fahrrad beschädigt hat?
Auch dann müssen Sie vor Ort bleiben, auf den Halter warten oder die Polizei rufen. Ihre Privathaftpflicht kann eventuell einspringen.
Fazit: Ruhig bleiben, korrekt handeln
Ein Schaden am fremden Auto ist ärgerlich – aber mit dem richtigen Verhalten auch kein Drama. Wichtig ist, dass Sie sofort reagieren, den Schaden dokumentieren, den Halter verständigen (oder die Polizei) und den Fall der Versicherung melden. So sind Sie rechtlich abgesichert – und zeigen Verantwortungsbewusstsein.